Werde Teil der Brunnebutzer Familie

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    Mitgliedschaft

    In welchem Bereich möchten Sie mitmachen? (Mehrfachauswahl möglich) *

    Jahresbeitrag Verein *

    Als bestehendes Vereinsmitglied wählen Sie bitte oben mindestens eine Abteilung außer „Förderndes Mitglied“ aus.

    Der Jahresbeitrag wird am 01. Februar eingezogen. Der Familienbeitrag wird je zur Hälfte am 01. Februar und 01. August eingezogen. Die Mitgliedschaft im Großen Rat setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus.

    Großer Rat
    • Aufnahmegebühr einmalig 200 € – darin ist die erste Jahresspende enthalten.

    • Jährliche Spende mindestens 150 €, Einzug jeweils am 01. April.

    • Sie erhalten eine Ernennungsurkunde und wahlweise einen Halsorden oder einen Gardestern.

    • Die Ernennung erfolgt durch den Präsidenten und den Sprecher des Großen Rates.

    Ihre Auszeichnung *

    Weitere Optionen (freiwillig)

    Persönliche Angaben





    Da die Person unter 18 Jahre alt ist, benötigen wir die Zustimmung eines / einer Erziehungsberechtigten.


    SEPA-Lastschriftmandat

    Zahlungsempfänger: Karnevalverein „Die Brunnebutzer“ 1975 e. V., Gottfried-Schwalbach-Straße 42, 55127 Mainz

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE37ZZZ00000215613

    Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt

    Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

    Ich ermächtige den Karnevalverein „Die Brunnebutzer“ 1975 e. V. Mainz-Marienborn, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Einzugstermine: Vereinsbeitrag am 01. Februar (Familienbeitrag je zur Hälfte am 01. Februar und 01. August), Großer Rat am 01. April. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt.



    Abschluss